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Technische Hilfeleistung
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Einsatzort Details

Immenhausen Kreisel
Datum 22.08.2018
Alarmierungszeit 15:39 Uhr
Alarmierungsart FME und Sirene
Einsatzleiter Michael Sander
Mannschaftsstärke 8
eingesetzte Kräfte

ASB Immenhausen
    FF Immenhausen
      Christoph 7
        FF Holzhausen/Rhw
        Polizei
          DRK Immenhausen
            Fahrzeugaufgebot   Florian Immenhausen 2-22-1  Florian Immenhausen 2-48-1
            Technische Hilfeleistung

            Einsatzbericht

            Sirenenalarm - Verkehrsunfall im Immenhäuser Kreisel

            Mit dem Einsatzstichwort „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person im Immenhäuser Kreisel“ erfolgte am Mittwoch, gg. 15.40 Uhr die Alarmierung über Funkmeldeempfänger und Sirene.

            Am Einsatzort wurde festgestellt, dass ein Pkw kurz hinter der Ausfahrt des Kreisels in Richtung Grebenstein auf der Seite lag. Die Fahrerin war verletzt und befand sich noch in dem Fahrzeug. Offensichtlich handelte es sich um einen Alleinunfall.

            Nach einer Erstversorgung der Fahrerin wurde der Pkw dann in Absprache mit dem zwischenzeitlich ebenfalls anwesenden Notarzt vom Rettungshubschrauber „Christoph 7“ durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr unter Zuhilfenahme einer Steck-leiter wieder vorsichtig auf die Räder gestellt. Anschließend konnte das Fahrzeug geöffnet und die Fahrerin zur weiteren Versorgung an den Notarzt und die Rettungs-sanitäter übergeben werden. Die nach ersten Erkenntnissen schwerverletzte Frau wurde dann in ein Krankenhaus verbracht.

            Im Anschluss an die Unfallaufnahme durch die Polizei wurde der Pkw noch auf den nahegelegenen Parkplatz am Steinweg geschoben und die Fahrbahn gereinigt.

            Am Einsatzort waren die Freiwilligen Feuerwehren Immenhausen und Holzhausen mit 4 Fahrzeugen, jeweils ein Rettungswagen des ASB und des Roten Kreuzes,  der Rettungshubschrauber Christoph 7 und zwei Funkwagen der Polizei. Einsatzleiter der Feuerwehren war der Immenhäuser Zugführer Werner Reubert und die Gesamt-einsatzdauer betrug ca. 2 Stunden.

            Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Schaulustige die Rettungsarbeiten mit ihren Mobiltelefonen filmten und dies erst nach eindringlicher Aufforderung durch Feuerwehr und Polizei unterließen. Grundsätzlich ist das Filmen zwar nicht verboten, aber jeder dieser Schaulustigen sollte sich hinterfragen, ob er sich ggf. als selbst Betroffener oder gar Verletzter auf irgendwelchen Internetportalen wiederfinden will.

             

            Volker Dietrich / FF Immenhausen /Pressewart

             

            sonstige Informationen

            Einsatzbilder

             

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